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Zertifikate Legalisation – sicher, schnell und ohne Stolpersteine

Zertifikate in Deutschland sind beliebt. Zertifikate aus Deutschland sind aber auch außerhalb der Bundesrepublik sehr beliebt, international oftmals geachtet und gern gesehen. Der Grund: Das deutsche Bildungssystem gilt weltweit als äußerst innovativ, effektiv und somit konkurrenzfähig. Wer in der Bundesrepublik Deutschland einen Bildungsabschluss erhält, der kann mit seinem Wissen und seinen Kenntnissen nahezu überall von seinen erworbenen Fähigkeiten profitieren. Das Stichwort „Diplom-Ingenieur“ hat zum Beispiel auf der ganzen Welt einen besonderen Klang.

Jedoch können deutsche Bildungsabschlüsse in vielen Ländern erst dann ihre ganze Bedeutung entfalten, wenn diese eigentlich universitären oder schulischen Abschlüsse auch durch ein international anerkanntes Zertifikat verifiziert worden sind und somit die Echtheit des Zertifikates bestätigt worden ist. Dieses legalisierte Abschlusszertifikat eröffnet dann vielen Absolventen deutscher Bildungsstätten eine internationale Karriere – oder in vielen Fällen verbesserte Chancen, um in anderen Ländern beruflich oder wissenschaftlich voranzukommen.   

Mit der Legalisation wird die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für das Ausland bestätigt. Dabei wird die Legalisation als Echtheitsbestätigung des jeweiligen Dokuments durch eine konsularische Vertretung des Landes durchgeführt, in dem das Dokument vorgezeigt und genutzt werden soll. Gut, wenn Experten sich im konsularischen Wirrwarr der Nationen auskennen und diese Legalisation von deutschen Zertifikaten schnell und zuverlässig für Kunden organisieren können. Das Team von Visabox.de verfügt genau über diese Möglichkeiten und Qualitäten.
 

Zertifizierungen und Zertifikate

Zertifizierungen bezeugen auch das Ergebnis einer Weiterbildung bzw. Qualifizierung. Daneben gibt es diverse Zertifikate für Herstellungsmethoden, Produkte u.v.m.
Zertifiziert werden in Deutschland aber hauptsächlich Bildungsabschlüsse.  

Uni-Zertifikate: An einigen Universitäten können Schüler Uni-Zertifikate erwerben. Diese Uni-Zertifikate bezeugen die Teilnahme und erbrachte Leistungen der Schüler während ihres sogenannten Schnupper-Kurses in der jeweiligen Uni. Wenn Schüler ab der 10. Klasse sich über Universitäten und Studiengänge frühzeitig informieren wollen und auch schon einen Eindruck gewinnen wollen über die Organisation einer Hochschule bzw. Universität, dann sind Uni-Zertifkiate für Schüler wirklich hilfreiche  Dokumente. Mit einem Unizertifikat und den erworbenen Credit-Points können sich Schüler dann auch an ausländischen Universitäten bewerben – wenn es dann mit dem Studium nach der Schule losgehen soll. Wichtig ist hier jedoch auch, dass diese Uni-Zertifikate legalisiert worden sind.

Zertifikate werden also nicht immer automatisch in anderen Ländern formal anerkannt – ohne, dass eine in Deutschland erfolgte Legalisierung des Zertifikats die Echtheit des Dokuments bestätigt. Das ist ja auch verständlich. Woher sollen ausländische Institutionen, Behörden, Hochschulen oder Ministerien wissen, ob das betreffende Zertifikat aus Deutschland auch wirklich echt und relevant ist? Darum können die Bürger mit den in der Bundesrepublik legalisierten Dokumenten nachweisen, dass sie eine Leistung in Deutschland zertifiziert bekommen haben.
 

Apostille und Legalisation – Die Unterschiede

Besondere Bedeutung hat die Zertifizierung eines akademischen Abschlusses einer deutschen Hochschule, Fachhochschule oder Schule. Aber auch andere berufsqualifizierende Einrichtungen zertifizieren ihren Teilnehmer deren erzielten Leistungen und Abschlüsse.

Zertifikate deutscher Abschlüsse brauchen Sie, wenn Sie z. B. im Ausland studieren oder arbeiten wollen. Uni-Zertifikate öffnen Ihnen oftmals erst die Türen für einen Job oder eine qualifizierte Anstellung in einem anderen Land. Schulzertifikate sind häufig notwendig, wenn ein Kind im Ausland bei einem weiteren Besuch einer Schuleinrichtung in die passende Schulstufe eingestuft werden soll. Schulzertifikate dienen aber auch dazu, bei einem Studium oder Job im Ausland erbrachte Leistungen und Abschlussnoten nachzuweisen. Erst mit diesen Nachweisen und Dokumenten wird Interessenten ein Studium oder Schulbesuch  außerhalb Deutschlands oftmals ermöglicht.

Apostille: Vielleicht ist Ihnen bei der Recherche zu den Themen „Legalisation“ und „Zertifikate“ bereits der Begriff „Apostille“ aufgefallen? Bitte lassen Sie sich hier nicht verunsichern. Die Apostille kommt dann zum Tragen, wenn das Verwendungsland des Zertifikats dem Hager Abkommen zur  Vereinfachung des Rechtsverkehrs aus dem Jahr 1961 beigetreten ist. Ob das Land Ihres Interesses diesem Abkommen beigetreten ist oder nicht – auch hierzu können die Experten von Visabox.de in Rücksprache gegebenenfalls gerne Auskunft und Tipps geben.