Was sind Gesellschaftsverträge?
Gesellschaftsverträge sind die Grundlage einer Gesellschaft. Als Gesellschaft gilt eine Vereinigung von Person die gemeinsame Interessen vertreten und einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Meist treten Gesellschaften in der Wirtschaft auf, etwa als Kapitalgesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese Gesellschaften müssen zwingend einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen. Gesellschaftsverträge regeln zum einen das Innenverhältnis der Gesellschafter zueinander, hier sind Kompetenzen und Hierarchien festgeschrieben. Damit strukturiert der Gesellschaftsvertrag den Aufbau der jeweiligen Gesellschaft. Es werden Regelungen getroffen über Stammkapital und von den Gesellschaftern zu erbringende Einlagen. Darüber hinaus wird hier festgeschrieben, wie Beschlüsse gefasst werden, wofür Gewinne verwendet werden, und wo der Sitz der Gesellschaft ist. Von Bedeutung sind auch die Verhältnisse zu Dritten außerhalb der Gesellschaft. Hier sind die Inhalte weitgehend rechtlich bestimmt. Inhalte der Außenverhältnisse sind etwa die Regelungen für Haftungen und Vertretungen nach außen.
Wo kommen Gesellschaftsverträge im Ausland zum Einsatz?
Insbesondere Handelsgesellschaften, aber auch andere Kapital- und Personengesellschaften sind oft auch im Ausland aktiv. Als Händler, Unternehmen oder Dienstleister treten diese Gesellschaften natürlich öffentlich in Erscheinung. Da ist es wichtig, dass sie auch öffentlich legitimiert sind. Hier kommen die Gesellschaftsverträge zum Einsatz. In Deutschland sind sie Grundlage einer jeden Gesellschaft, und diese Funktion üben sie auch im Ausland aus. Dort kann ein Gesellschafter etwa beurkunden, dass er vertretungsberechtigt gegenüber der Gesellschaft ist.
Warum eine Legalisierung der Gesellschaftsverträge vor der Verwendung notwendig ist
Nun ist es in den meisten ausländischen Staaten nicht möglich, in Deutschland aufgesetzte Verträge ohne weiteres zu nutzen. Zuvor ist eine Beglaubigung der Gesellschaftsverträge erforderlich. Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt der Verträge aus, sie bezeugt lediglich, dass es sich bei dem vorliegenden Dokument um eine in Deutschland rechtsgültige Urkunde handelt. Für viele Länder muss man den Weg der Legalisation gehen. Die Legalisation der Gesellschaftsverträge wird letztlich durch einen Konsularbeamten des Landes festgestellt, in dem die Urkunde genutzt werden soll. Zuvor muss man Beglaubigungen bei den ausstellenden Institutionen einholen. Weniger bürokratisch ist der Weg der Haager Apostille. Hier wird der Urkundenverkehr vereinfacht, meist reicht die jeweilige Behörde oder Institution, um eine Urkunde zu beglaubigen. Allerdings müssen sowohl Deutschland als auch das andere Land dem bilateralen Abkommen der Haager Apostille zugestimmt haben.
Visabox.de übernimmt die Legalisierung der Gesellschaftsverträge
Mitunter bleibt nicht die Zeit, sich um Fragen der Legalisation der Gesellschaftsverträge zu kümmern. Dann können Gesellschaften diese vertrauensvolle Aufgabe auch weiter delegieren. Visabox.de hat umfangreiche Kompetenzen beim Einholen von von Legalisationen auch für Gesellschaftsverträge. Die Agentur kümmert sich zeitnah und diskret um die Einholung aller erforderlichen Beglaubigungen. So haben die Gesellschafter rechtzeitig vor dem Antritt ihrer Reise einen legalisierten Gesellschaftervertrag für das erforderlich Land.