Dokumenten und Urkunden Legalisation Kroatien
Legalisation Kroatien – Warum Urkunden eine Legalisierung benötigen
Kroatien ist Mitglied der EU, allerdings nicht innerhalb des Schengen-Raumes. Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise keine Visa, wenn die Aufenthaltsdauer nicht länger als 90 Tage beträgt. Aus diesem Grund müssen sie also nicht mit der kroatischen Botschaft in Kontakt treten. Doch was ist, wenn man etwa in Zagreb arbeiten möchte? Wenn man im schönen Dubrovnik heiraten oder in Split Geschäfte tätigen möchte?
Wer auf diese Weise über den Urlaubsbesuch hinaus öffentlich in Erscheinung treten muss oder möchte, der benötigt in aller Regel öffentliche Urkunden. Auch wenn diese mit einem deutschen Amtsstempel und der notwendigen Unterschrift versehen sind, so sind sie nicht automatisch in Kroatien gültig. Zuvor muss man sie einer Legalisation für Kroatien unterziehen. Dieser Weg ist im internationalen Rechtsverkehr durchaus üblich, so werden Urkunden auch über Ländergrenzen hinweg rechtsgültig gemacht. Üblicherweise muss man zunächst eine Beglaubigung für die Papiere bei deutschen Ämtern und Institutionen einholen, die letztliche Legalisierung nimmt dann die Botschaft jenes Landes vor, in dem die Dokumente verwendet werden sollen.
Legalisation Kroatien – Einfache Form der Legalisierung genügt!
Für alle Kroatien-Reisenden vorab eine gute Nachricht: Den Kontakt zur kroatischen Botschaft müssen sie nicht zwangsläufig auf sich nehmen, nicht für die Visa und nicht für die Legalisation Kroatien. Denn Deutschland und Kroatien haben im Jahr 1991 gegenseitig das Verfahren der Haager Apostille vereinbart. Dieses 1961 ausgearbeitete Vertragswerk sieht eine Vereinfachung des internationalen Urkundenverkehrs vor. Während bei einer umfangreicheren Legalisation Kroatien der kroatische Konsulatsbeamte letztlich über die Legalisierung entscheidet, können nun die deutschen Behörden selbst die Echtheit ihrer Urkunden bezeugen. Das tun sie mit einer besonderen Beglaubigung, der sogenannten Apostille.
Welche Kontakte nutzen für die Legalisation Kroatien?
Natürlich muss man auch für die Apostille als Legalisierung wissen, welche Kontakte die richtigen sind. Denn nicht alle Ämter in Deutschland sind auch berechtigt, die Legalisation für Kroatien vorzunehmen. Wer sich unsicher ist, sollte zunächst jene Behörde aufsuchen, die die jeweilige Urkunde ausgestellt hat. Hier kann man erfragen, wer für die Beglaubigung der Dokumente und damit für ihre Legalisation Kroatien verantwortlich ist. Je nach Art der Urkunde muss man zu den unterschiedlichsten Stellen Kontakt aufnehmen.
Das kann etwa das zuständige Landgericht sein, insofern Gerichtsurkunden, oder juristische Dokumente eine Legalisation für Kroatien benötigen. Mitunter ist das Bundesverwaltungsamt der richtige Kontakt, und auch Landespräsidien können in den Vorgang der Legalisierung einbezogen werden. Ist die Beglaubigung für die Urkunde eingeholt, kann man diese in Kroatien nutzen. Eine schlussendliche Legalisation Kroatien durch das Konsulat ist dann nicht mehr erforderlich.
Visabox.de – Der beste Kontakt für die Legalisation Kroatien
Wenngleich die Apostille das Verfahren der Legalisation Kroatien abkürzt, kann allein die Suche nach dem richtigen Kontakt für die Beglaubigung ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Wer diese Zeit nicht aufbringen kann oder möchte, und dennoch mit der Legalisierung der Unterlagen auf der sicheren Seite sein möchte, sollte den Service von Visabox.de nutzen. Visabox.de ist der Experte für alle Fragen rund um die Legalisierung.
Die Agentur prüft die zur Legalisation Kroatien eingereichten Unterlagen und ermittelt die zur Beglaubigung berechtigte Behörde. Sie holt alle Unterschriften und Stempel zeitnah und zuverlässig ein. Dieser Service erlaubt es den Kunden, sich um die anderen Aufgaben rund um die Reise nach Kroatien zu kümmern. Neben der Legalisation für Kroatien bietet Visabox.de übrigens auch Legalisierungen und Visa für viele andere Länder weltweit.