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Dokumenten und Urkunden Legalisation Finnland

Legalisation Finnland – Legalisierung von Urkunden

Zwischen Deutschland und Finnland bestehen schon seit der Hansezeit enge historische, kulturelle und wirtschaftliche Beziehungen. Wenn Sie ebenfalls im hohen Norden Geschäfte tätigen oder arbeiten möchten, sollten Sie sich über die Bestimmungen der Legalisation Finnland im Klaren sein. Denn in der finnischen Republik werden Ihre persönlichen Papiere und Urkunden in der Regel erst dann anerkannt, wenn diese in Deutschland einer Legalisierung unterzogen worden sind. Unter einer Legalisierung versteht man, die offizielle Bestätigung, dass ein Dokument wirklich echt ist.

Der Grund dafür ist schnell erklärt: Vielfach stellten sich in der Vergangenheit Urkunden, die formal originalgetreu aussahen als falsch heraus. Mit der Legalisation Finnland wird solchen Fälschungen vorgebeugt. Der erste Schritt der Legalisierung erfolgt dabei von den Service-Mitarbeitern der zuständigen Behörde in Deutschland (je nach Bundesland ist das Landgericht, die Landesbehörde oder die Bundesbehörde Ihr Ansprechpartner), danach ist die Auslandsvertretung Finnlands an der Reihe, die für die endgültige Legalisation Finnland zuständig ist.
 

Legalisation Finnland – Informationen über das Haager Übereinkommen und die Apostille

Die Legalisation Finnland kann jedoch mit einer so genannten Apostille umgangen werden. Eine Apostille ist dann verwendbar, wenn das Heimatland des Antragsstellers mit dem Einreiseland das „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ unterzeichnet hat. Da Finnland und Deutschland Vertragsstaaten sind, kann aufgrund des besagten Übereinkommen an die Stelle der Legalisation Finnland die Apostille treten, die die Echtheit von Urkunden in einer vereinfachter Form bestätigt. Hierbei müssen Sie lediglich eine deutsche Behörde kontaktieren, die die vorgelegten Urkunden auf ihre Echtheit prüft. Eine weitere Legalisierung durch die Botschaft Finnlands ist nicht erforderlich. Die Überschrift „Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)“ ist dabei auf dem Stempel in französischer Sprache vorgesehen. Dieses Übereinkommen ist anwendbar auf alle öffentlichen Urkunden mit Ausnahme von Urkunden, die von Konsularbeamten errichtet wurden. In diesem Fall kann keine Apostille erteilt werden, sondern muss der übliche Weg der Legalisation Finnland gegangen werden. Wichtig zu wissen: Legalisierte Personenstandsurkunden dürfen nur die Ämter ausstellen, die das jeweilige Register (zum Beispiel Geburten-Register oder Ehe-Register) führen, da die Urkunden und Abschriften immer den aktuellen Stand der Register-Einträge darstellen müssen.
 

Legalisation Finnland – Service-Vorteile nutzen und alle Informationen bei Visabox erhalten

Trotz des häufig angewandten Verfahrens der Apostille nimmt die Legalisierung immer etwas Zeit in Anspruch. Behördengänge und mehr oder weniger lange Wartezeiten sind bei der Legalisation Finnland nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Einfacher und schneller geht es mit dem Service von Visabox. Bei unseren Experten ist Ihre Legalisation Finnland in guten Händen und Sie sparen sich eine Menge Zeit, die Sie für andere Dinge nutzen können. Wir kennen uns mit dem Thema Legalisation Finnland bestens aus und versprechen Ihnen, dass Sie Ihre Papiere rechtzeitig vor der Reise in den hohen Norden vorliegen haben. Ferner erhalten Sie bei uns alle wichtigen Informationen rund um die Legalisierung und die Convention.
 

Legalisation Finnland – Freundschaftliche Beziehungen zwischen Deutschland und Finnland

Finnland räumt den finnisch-deutschen Beziehungen einen hohen Stellenwert ein. Dies zeigt sich unter anderem in zahlreichen Konsultationen zu vielen Themenbereichen. Gute persönliche Kontakte bestehen heute sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Deutschland gehört zudem zu den wichtigsten Handelspartner der Republik. Die Einflüsse der auf jahrhundertealte Traditionen gegründeten Beziehungen sind bis heute spürbar, insbesondere in Wissenschaft, Kultur und im Rechtswesen.

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