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Flagge Indien

Dokumenten und Urkunden Legalisation Indien

Allgemeine Informationen zur Legalisation Ihrer Dokumente - Indien

Für die Beglaubigung von Urkunden und Dokumenten sind diese der Botschaft im Original und durch die zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland jeweils vorbeglaubigt vorzulegen:


Vorbeglaubigung durch zuständige Behörde:

Für die Vorbeglaubigung gerichtlicher und notarieller Urkunden sind die jeweiligen Landes- oder Amtsgerichtspräsidenten zuständig;

Für die Vorbeglaubigung von Urkunden der Verwaltungsbehörden (z.B. Personenstandsurkunden, Meldebescheinigungen usw.) sind die jeweiligen Regierungspräsidenten (Bezirkisverwaltungen, Bezirksregierungen, Landesinnenministerien, Behörden für Inneres, Senatsverwaltungen, Aufsichts- und Dienstleisungsdirektionen und LABO in Berlin) zuständig;

Für die Vorbeglaubigung von Handelspapieren sind Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern zuständig;

Für die Vorbeglaubigung polizeilicher Führungszeugnisse sind der Generalbundesanwalt und das Bundeszentralregister zuständig;

Die Beglaubigung der Urkunden und Dokumente, die nur vom Notar beglaubigt worden sind, wird nicht vorgenommen.

Legalisation Indien – Öffentliche Dokumente erlangen erst durch eine Legalisierung ihre Rechtsgültigkeit

Indien steht als Flugziel bei Reisenden aus Deutschland hoch im Kurs. Für die Touristen genügt da in der Regel ein gültiger Reisepass sowie ein entsprechendes Visum, um einreisen und sich im Lande bewegen zu dürfen. Wer allerdings im Land beruflich aktiv werden will, wer möglicherweise in Indien leben und arbeiten oder im Auftrag eines Unternehmens Geschäfte tätigen möchte, benötigt ein wenig mehr als nur einen Reisepass. Im internationalen Urkundenverkehr ist es üblich, dass viele Urkunden ein offizielle Beglaubigung und Legalisierung durchlaufen müssen, bevor sie in einem anderen Land anerkannt werden. Das ist auch im Urkundenverkehr zwischen Deutschland und Indien nicht anders. Im Allgemeinen umfasst die Pflicht der Dokumentenlegalisierung Indien die öffentlichen Urkunden. Private Dokumente sind in der Regel davon ausgenommen. Da die Beglaubigung und Legalisierung von Urkunden einige Tage in Anspruch nehmen kann, sollte man rechtzeitig mit den entsprechenden Stellen und Behörden zwecks Legalisation Indien in Kontakt treten.

Legalisation Indien – Apostille oder vollständige Legalisierung?

Im Zusammenhang mit einer Legalisation Indien fällt mitunter der Begriff der „Apostille“. Gemeint ist damit die Haager Apostille, die einer öffentlichen Urkunde eines Landes die Echtheit garantiert. Anders als beim langen Weg der Legalisierung wird hier bereits durch die ausstellende Behörde in Deutschland die Echtheit eines Dokuments zertifiziert. Allerdings wird zwischen Indien und Deutschland die Haager Apostille nicht anerkannt. Daher ist hier der lange Weg der Legalisation Indien notwendig, und der führt über die indische Botschaft beziehungsweise über eines der Konsulate in Deutschland. Mit diesen muss man zur Legalisation Indien in Kontakt treten.
 

Legalisation Indien – Woher bekommt man eine Dokumentenlegalisierung für Indien?

Es genügt nicht, für die Legalisation Indien mit dem Urkunden nur zur Vertretung in Deutschland zu gehen. Vielmehr müssen die entsprechenden Dokumente zunächst von deutscher Stelle eine Beglaubigung erhalten. Diese Vorbeglaubigungen werden abhängig von der Art der Urkunde von verschiedenen Stellen ausgestellt. So kann etwa der Gang zur örtlichen Industrie- und Handelskammer, zum Gesundheitsamt, zum Landgericht oder zum Amtsgericht als erster Schritt auf dem Weg zur Legalisation Indien notwendig sein. Mit diesen Vorbeglaubigungen wird man dann beim indischen Konsulat in Deutschland vorstellig. Hier ist darauf zu achten, dass man je nach Wohnort oder Sitz des Unternehmens das richtige Konsulat wählt. Dort sind zur endgültigen Dokumentenlegalisierung Indien noch ein entsprechender Antrag sowie die Vorbeglaubigungen und die Dokumente in Original und Kopie erforderlich, zudem fällt für die Legalisierung eine Gebühr an. Wem das Prozedere bis hin zur endgültigen Beglaubigung der Urkunden zu anstrengend ist, kann die Legalisation Indien auch dem Service von Visabox.de überlassen.
 

Legalisation Indien – Welche Dokumente müssen eine Legalisierung durchlaufen?

Gemeinhin müssen die öffentlichen Urkunden, nicht die privaten, eine Dokumentenlegalisierung Indien durchlaufen. Öffentlich sind etwa die meisten geschäftlichen Dokumente. Hier ist die amtliche Beglaubigung grundsätzliche Voraussetzung dafür, dass Unternehmen überhaupt in Indien tätig sein können. So müssen sich etwa Ursprungszeugnisse, Handelsverträge und auch Handelszeugnisse einer Beglaubigung unterziehen. Auch persönliche Dokumente aus Deutschland können einen öffentlichen Charakter haben. Wenn sie denn in Indien genutzt werden sollen, müssen etwa Urkunden der Ausbildung und Qualifikation, Führungszeugnisse und persönliche Dokumente wie etwa Geburts- und Heiratsurkunden durch die Dokumentenlegalisierung Indien.
 

Legalisation Indien – Handelsverträge, Verschiffungsdokumente und Packlisten müssen Prozess der Legalisierung durchlaufen

Zu den bedeutendsten Urkunden des internationalen Handels gehören sicherlich die Handelsverträge. Sind sie in Deutschland abgeschlossen und anerkannt, so müssen diese Urkunden auch für den indischen Staat noch beglaubigt werden. Mit entsprechender Vorbeglaubigung nimmt das zuständige indische Konsulat die Legalisation für Indien vor. Ganz ähnlich verhält es sich mit Verschiffungsdokumenten und Packlisten. Auch hier sieht es der internationale Urkundenverkehr vor, dass deutsche Dokumente einer besonderen Genehmigungspflicht bedürfen, um in Indien anerkannt zu sein. Für alle geschäftlichen Dokumente kann Visabox.de die Legalisation für Indien beantragen.
 

Legalisation Indien – Promotionsurkunde: Auch persönliche Qualifikationen bedürfen der Dokumentenlegalisierung Indien

Der Gang zum indischen Konsulat zum Zwecke einer Dokumentenlegalisierung Indien ist aber nicht allein Sache von Unternehmen und Unternehmensvertretern. So müssen etwa auch Privatpersonen Beglaubigungen ihrer privaten Qualifikationen vornehmen lassen, wenn sie diese denn offiziell in Indien nutzen wollen. Häufig sind berufliche Gründe dafür ausschlaggebend, dass persönliche Urkunden der Legalisation für Indien unterzogen werden. So ist etwa eine deutsche Promotionsurkunde ein tolles Argument für Akademiker, die auf dem indischen Arbeitsmarkt eine Anstellung suchen. Die Legalisation in Indien belegt möglichen Arbeitgebern der öffentlichen Hand oder der Privatwirtschaft die Echtheit dieses Dokuments. Auch für den Bereich persönlicher Dokumente bietet Visabox.de umfangreiche Leistungen bei der Legalisation Indien.
 

Legalisation Indien – Ein riesiges Land voller Chancen und Möglichkeiten

Natürlich wird jeder Unternehmer und jeder Privatmann schon ganz konkrete Vorstellungen davon haben, zu welchem Zweck er seine Urkunden einer Legalisierung unterzieht. Gründe gibt es hinreichend, schließlich ist Indien sowohl im geschäftlichen wie auch im privaten Bereich ein riesiges Land voller Chancen und Möglichkeiten. Während Delhi, Mumbai und auch Kalkutta gemeinhin bekannte Städte sind, hat Indien weit mehr als 40 Millionenstädte mit großen Arbeitsmärkten. Die gigantischen Absatzmärkte in dem mehr als 1,2 Milliarden Einwohner zählenden Staat sind vor allem für Wirtschafts- und Handelsunternehmen interessant.
 

Legalisation Indien – Anlaufstellen für deutsche Bürger in Indien

Wer sich vor seiner Reise nach Indien um eine Beglaubigung und Legalisierung seiner Urkunden bemüht und dabei Kontakt mit Botschaften und Konsulaten in Deutschland aufnimmt, bereitet sich schon recht gut auf seinen Aufenthalt in Indien vor. Da sollten allerdings auch die deutschen Anlaufstellen in Indien selbst beleuchtet werden, denn möglicherweise bedürfen in Indien ausgestellte Dokumente einer Legalisierung. Die deutsche Botschaft ist in Neu Delhi zu finden. Darüber hinaus unterhält Deutschland Generalkonsulate in Bangalore, Chennai, Kalkutta und in Mumbai.

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