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Flagge Guinea-Bissau

Dokumenten und Urkunden Legalisation Guinea-Bissau

Legalisation Guinea-Bissau – Vor der Reise an die Legalisierung der Dokumente denken

Geschäftliche Dokumente oder Urkunden des Personenstands sind üblicherweise nicht ohne weiteres im Ausland nutzbar. Das ist auch bei der Verwendung entsprechender deutscher Dokumente in Guinea-Bissau so. Wer diese Schriftstücke zu offiziellen Zwecken in dem westafrikanischen Land nutzen möchte, muss sie zuvor einer Legalisation für Guinea-Bissau unterziehen.


Legalisation Guinea-Bissau – Warum ist eine Legalisierung der Urkunden notwendig?

Der offizielle Stempel eines Amtes oder einer Institution sowie die Unterschrift einer berechtigten Amtsperson genügen, damit eine Urkunde rechtskräftig ist. Das ist zumindest in Deutschland so. Im Ausland weiß eine Behörde allerdings nicht, ob es die ausstellende Behörde überhaupt gibt, ob Stempel und Unterschrift überhaupt rechts sind. Im Ausland ist es für Beamte und Institutionen schlicht nicht nachvollziehbar, ob die vorliegenden Urkunden rechtsgültig sind. Daher müssen sie bereits hierzulande einer Legalisierung unterzogen werden. Die Dokumente müssen für die Legalisation Guinea-Bissau beglaubigt werden, damit ist ihre Echtheit auch in dem westafrikanischen Land anerkannt.


Legalisation Guinea-Bissau oder doch die Apostille?

Geht es um die Legalisierung von Urkunden, so geistert immer wieder der Begriff der Apostille umher. Tatsächlich ist die Apostille eine besondere Form der Beglaubigung, sie vereinfacht die Legalisierung. Allerdings muss der Rechtsweg der Haager Apostille von beiden Staaten anerkannt sein, nur dann hat sie Gültigkeit. Das ist bei Deutschland und Guinea-Bissau nicht der Fall. So müssen Reisende nach wie vor das längere Verfahren der Legalisation für Guinea-Bissau in Kauf nehmen.


Wie eine Legalisation für Guinea-Bissau abläuft

Üblicherweise erfolgt die Legalisation für Guinea-Bissau bereits hier in der Republik und vor dem Reiseantritt. Zunächst muss sich der Reisende um die Beglaubigung der öffentlichen Urkunden bemühen. Diese werden etwa von Gerichten oder Ämtern vorgenommen. Welche das im Einzelfall sind, erfragt man am besten bei jener Behörde, die das Dokument ausgestellt hat.

Personenstandsdokumente wie etwa Geburts- und Heiratsurkunden oder Scheidungsunterlagen bedürfen ebenso einer Legalisation Guinea-Bissau wie Handelspapiere und Zeugnisse. Ist die Beglaubigung eingeholt, so muss man den Weg zur Botschaft der afrikanischen Republik auf sich nehmen. Hier werden die beglaubigten Unterlagen nochmals geprüft. Erst mit dem Stempel des Konsularbeamten gilt die Legalisation für Guinea Bissau als vollzogen. Damit haben die Urkunden in der westafrikanischen Republik Gültigkeit und dürfen auch offiziell Verwendung finden. Die Botschaft der kleinen Republik in Deutschland ist in der Jägerstraße in Berlin zu finden.


Legalisation Guinea-Bissau – Die Legalisierung als Service von Visabox.de

In Vorbereitung auf die Reise in die westafrikanische Republik bleibt nicht immer die Zeit, um sich um die lange Prozedur der Legalisation für Guinea-Bissau zu kümmern. Immerhin kostet es gerade bei mehreren Urkunden einiges an Zeit, sich um die Beglaubigungen und Vorbeglaubigungen zu kümmern. Allerdings kann man diese Aufgaben auch weiter delegieren.

Visabox.de ist eine Agentur, die sich kompetent und vertrauensvoll um alle Fragen rings um Legalisierung und Apostille kümmert. Hier reichen die Kunden lediglich ihre Unterlagen ein, die einer Legalisation Guinea-Bissau bedürfen. Die Agentur nimmt Kontakt zur Botschaft der Republik auf, erwirkt alle erforderlichen Beglaubigungen und schließlich auch die Legalisation für Guinea-Bissau. Neben der Legalisierung bietet die Agentur auch Visa für die westafrikanische Republik an. Kunden können sich um die weiteren Aufgaben rund um die Reise kümmern und sich darauf verlassen, rechtzeitig für ihre Urkunden die benötigte Legalisation Guinea-Bissau zu bekommen.

 

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