Dokumenten und Urkunden Legalisation Bosnien Herzegowina
Legalisation Bosnien-Herzegowina – Die Legalisierung der Urkunden als Teil der Reisevorbereitung
Eine Reise nach Bosnien-Herzegowina beginnt für die meisten Menschen mit der Beantragung des Visums. Dafür muss man den Weg zur Botschaft auf sich nehmen, die ihren Sitz in Berlin hat. In den allermeisten Fällen genügt das Visum für einen Urlaub. Allerdings haben manche Reisende die Absicht, in Bosnien-Herzegowina öffentlich in Erscheinung zu treten, also zu arbeiten, Geschäfte zu tätigen, Wohnraum anzumieten oder auch zu heiraten. Dafür ist es natürlich erforderlich, dass je nach Zweck gewisse Urkunden vorgelegt werden, wie dies auch in Deutschland der Fall ist. So sind für eine Heirat etwa Personenstandsurkunden notwendig, für die Aufnahme einer Tätigkeit ist oft die Geburtsurkunde gefragt, und wer Geschäfte tätigen möchte, muss bestimmte Handelsunterlagen vorweisen können. Schon weiten sich die Reisevorbereitungen aus, denn hier muss sich der Reisende bereits im Vorfeld mit der Legalisation Bosnien-Herzegowina beschäftigen.
Legalisation Bosnien-Herzegowina – Grundsätzliches zum Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Bosnien-Herzegowina
Ganz allgemein gilt, dass der Urkunden- und Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Bosnien-Herzegowina nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Dokumente, die hierzulande Rechtsgültigkeit haben, sind in dem südosteuropäischen Land erst dann gültig, wenn ihre Echtheit offiziell bestätigt wurde, sie müssen zuvor eine Legalisierung durchlaufen. Eine solche Legalisation für Bosnien-Herzegowina wäre ein recht langwierige und bürokratische Angelegenheit, gäbe es nicht die Haager Apostille. Dieser 1961 erarbeitete internationale Rechtsweg sieht ein Übereinkommen zwischen zwei Staaten vor, nach denen nicht der Konsular für die Legalisierung von Urkunden verantwortlich ist, sondern die inländischen Behörden selbst. Für deutsche Reisende bedeutet das Folgendes: Sie müssen für ihre Legalisation Bosnien-Herzegowina nicht Kontakt zur bosnische Botschaft aufnehmen. Vielmehr nehmen die deutschen Behörden im Rahmen des Übereinkommens die Legalisierung der Urkunden vor, sie bestätigen sozusagen die Echtheit ihrer Dokumente. Mit dem Ausstellen der Apostille für ein Dokument in Deutschland gilt die Legalisation für Bosnien-Herzegowina als abgeschlossen, das Schriftstück hat in diesem Land Rechtsgültigkeit.
Legalisation Bosnien-Herzegowina – Welche Behörde stellt die Apostille aus?
Wer in Deutschland für die Apostille zuständig ist, hängt davon ab, wer das jeweilige Dokument ausgestellt hat. So ist für Urkunden des Bundes in der Regel das Bundesverwaltungsamt zuständig. Wurden die Dokumente in den Ländern ausgestellt, so können etwa die Justizverwaltungsbehörden, Landes- und Amtsgerichte sowie Innenministerien und Bezirksgerichte die zuständigen Behörden für die Apostille sein. Wer sich nicht sicher ist, mit welcher Stelle er für die Legalisation Bosnien-Herzegowina Kontakt aufnehmen muss, der sollte beim Ersteller der Urkunde nachfragen. Für Handelsurkunden, etwa für Ursprungszeugnisse, sind meist die Handels- und Handwerkskammern für die Apostille und somit für die Legalisation für Bosnien-Herzegowina zuständig.
Legalisation Bosnien-Herzegowina – Visabox.de als Dienstleister für Legalisierung und Apostille
Zwar wurde der Vorgang der Legalisierung von Dokumenten durch die Apostille vereinfacht. Doch viele Reisende haben weder Zeit noch Muße, zunächst die zuständige Behörde für die Legalisation Bosnien-Herzegowina zu ermitteln und dort dann die Echtheit der Urkunden bestätigen zu lassen. Visabox.de ist ein schneller und zuverlässiger Dienstleister für alle Belange der Legalisierung. Hier schicken Kunden lediglich ihre Dokumente für die Legalisation Bosnien-Herzegowina ein. Um die Prüfung der Unterlagen und den Kontakt zu den zuständigen Behörden in Deutschland kümmert sich Visabox.de. Termingerecht vor der Abreise bekommen die Kunden ihre Dokumente mit der erforderlichen Legalisation für Bosnien-Herzegowina.