Mitteilungen des russischen Konsulats: Ab dem 8. Januar 2013 beginnt die Konsularabteilung bei der Visaerteilung die elektronischen Visumanträge zu bearbeiten. Der Onlineantrag wird von den Antragstellern in englischer oder russischer Sprache auf der Sonderwebseite der Konsularabteilung des Auswärtigen Amtes der Russischen Föderation ausgefüllt und ausgedruckt. An der russischen Grenze werden keine Visa ausgestellt.
Die Visa für die Einreise/Transitreise in andere GUS-Staaten müssen bei den jeweiligen Konsulaten beantragt werden. Für Bürger aus Drittländern ist grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muss das Visum im Heimatland beantragt werden.
Wenn ein Kind ohne seine Eltern mit einem Elternteil oder nur mit einer Begleitperson nach Russland reist, dann muss eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden, dass das Kind mit der jeweiligen Person bzw. Elternteil Deutschland für einen bestimmten Zeitraum verlassen darf.
Es können in einem Pass nicht mehrere Visa gleichzeitig ausgestellt werden. Im Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen gefordert werden. Die Vorlage gefälschter Unterlagen führt zu einem möglicherweise unbefristetem Verbot der Einreise nach Russland. Die Konsularabteilung haftet nicht für Kosten, die durch die Ablehnung eines Visums entstehen.
Überprüfen Sie bei den Visa sofort nach Erhalt des Reisepasses die Angaben(Geburtsdatum, Passnummer, Daten der Ein- und Ausreise), um möglicherweise aufgetretene Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu können. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Russland trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben. Wichtige Mitteilungen der Botschaft: Sehr geehrte Damen und Herren, anbei dürfen wir Sie in Kenntnis setzen, dass das Beantragungsverfahren von russischen Visa für die Staatsangehörigen von Australien ab dem 15. Juni 2012 aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit folgenderweise verändert wird: Bei der Ausstellung eines geschäftlichen oder privaten Visums wird zusätzlich zu den bisher geforderten Unterlagen auch eine auf russisch geschriebene und detaillierte Biographie verlangt. Ehemals russische Staatsbürger müssen zwingend die Ausbürgerungsurkunde als Kopie zum Antrag beifügen. Andernfalls werden die Antragsunterlagen seitens des Konsulats nicht entgegen genommen.
Die Einreise nach Russland kann seit dem 02.10.2017 bei beantragung eines 24 Stunden Visum nicht mehr am selben Tag erfolgen. Die Einreise nach Russland kann erst ab dem 4. Tag erfolgen.