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Flagge Indien

Studentenvisum Indien

1. Visumpreis ermitteln - Kostenlos und unverbindlich!

Visa Bestimmungen
Folgende Unterlagen benötigen wir für die Beantragung Ihres Studentenvisums Indien

Reisepass (Muss im Original beiliegen)
  • mindestens 6 Monate gültig
  • Mindestens zwei leere Seiten müssen im Pass vorhanden sein.
Passfoto
  • 2 x identische Passfotos
  • in Farbe
  • keine Scankopie
  • in der Größe 5 x 5cm (die Schultern müssen im Passbild zu sehen sein)
  • mit hellem Hintergrund
Visumantrag (wird nach Ihrer Bestellung bereitgestellt)
  • Der Antrag muss Online ausgefüllt werden (BITTE ALS BEANTRAGUNGSORT das für Ihr Bundesland zuständige Konsulat angeben, da nur dort ein Visum für Sie beantragt werden kann)
  • vollständig und gut leserlich ausgefüllt
  • Dann muss der Antrag ausgedruckt und vom Antragsteller zweimal unterschrieben werden (einmal auf der 1. Seite unter dem Passbild und einmal auf der 2.Seite im unteren Bereich)
  • Muss im Original vorliegen
Nachweis über Geldmittel
  • Nachweis über eine Bürgschaft oder eines Stipendiums, um die finanziellen Mitteln zu garantieren.
Aufenthaltsgenehmigung bei nicht deutschen
  • in Kopie
  • EU-Bürger sowie Bürger der Schengen-Staaten benötigen eine Kopie einer Meldebestätigung für Deutschland oder eine Freizügigkeitsbescheinigung
Zusatzantrag
  • Wird nur benötigt, wenn der vorherige Aufenthalt in Deutschland weniger als 2 jahre beträgt.
Genehmigung / Arbeitserlaubnis
  • Eine Genehmigung bzw. ein Aufnahmebrief der indischen Universität oder Instituts, die bei der indischen Regierung registriert sein muss, ist erforderlich.
Sonstiges
  • Eine Kopie der ersten Seite des Reisepasses (die Seite mit dem Passfoto) muss beiliegen.
Bescheinigung
  • Ein Studentenausweis oder eine Immatrikulationsbescheinigung der deutschen Universität ist erforderlich (Kopie ausreichend).

Allgemeine Informationen zur Einreise und/oder zum Studentenvisum Indien

Wichtige Mitteilung vom 11.03.2020:

 

Mit sofortiger Wirkung wurden alle Indien Visa, die für deutsche, spanische und französische Staatsbürger vor und am

 

11.03.2020 ausgestellt wurden, unabhängig ob es ein reguläres- oder elektronisches Visum war, durch das indische

 

Außenministerium für ungültig erklärt.

 

Wir bitten Sie unser Team bei weiteren Fragen zu kontaktieren.

 

Das E-Visa Verfahren für diese Nationalitäten wurde gestoppt. Ein reguläres Visum kann eventuell noch beantragt werden, allerdings ohne vorhersehbares egebnis, ob ein Visum noch erteilt werden kann. 

 

 

Die Benutzung von Satelliten Telefon Services, wie die von Thuraya und Irridium, sind nicht erlaubt. Es gelten aber Ausnahmeregelungen für die Firma TCL (Tata Communications Limited) unter bestimmten Voraussetzungen Dienste bereitzustellen. Der Visumantrag kann ab dem 20.06.2011 nur noch im Onlineverfahren ausgefüllt werden. Jedes Visum ist ab dem Ausstellungsdatum gültig. Eine Vordatierung ist nicht möglich. Nichtdeutsche Staatsbürger die in Deutschland leben müssen mindestens 1 Jahr in Deutschland gemeldet sein, um ein Visum beantragen zu können, mit Ausnahme von Business und Arbeitsvisum. Für die Beantragung eines Arbeitsvisums ist eine vorherige Aufenthaltsdauer von mindestens 2 Jahren notwendig. Ansonsten muss das Visum bei der indischen Botschaft im Ursprungsland beantragt werden.


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