Wichtige Mitteilung vom 11.03.2020:
Mit sofortiger Wirkung wurden alle Indien Visa, die für deutsche, spanische und französische Staatsbürger vor und am
11.03.2020 ausgestellt wurden, unabhängig ob es ein reguläres- oder elektronisches Visum war, durch das indische
Außenministerium für ungültig erklärt.
Wir bitten Sie unser Team bei weiteren Fragen zu kontaktieren.
Das E-Visa Verfahren für diese Nationalitäten wurde gestoppt. Ein reguläres Visum kann eventuell noch beantragt werden, allerdings ohne vorhersehbares egebnis, ob ein Visum noch erteilt werden kann.
Die Benutzung von Satelliten Telefon Services, wie die von Thuraya und Irridium, sind nicht erlaubt. Es gelten aber Ausnahmeregelungen für die Firma TCL (Tata Communications Limited) unter bestimmten Voraussetzungen Dienste bereitzustellen. Der Visumantrag kann ab dem 20.06.2011 nur noch im Onlineverfahren ausgefüllt werden. Jedes Visum ist ab dem Ausstellungsdatum gültig. Eine Vordatierung ist nicht möglich. Nichtdeutsche Staatsbürger die in Deutschland leben müssen mindestens 1 Jahr in Deutschland gemeldet sein, um ein Visum beantragen zu können, mit Ausnahme von Business und Arbeitsvisum. Für die Beantragung eines Arbeitsvisums ist eine vorherige Aufenthaltsdauer von mindestens 2 Jahren notwendig. Ansonsten muss das Visum bei der indischen Botschaft im Ursprungsland beantragt werden.