Studium (X-VISUM)
Wichtig ab dem 16.12.2019:
Bitte beachten Sie die Einführung der Fingerabdruckerfassung ab dem 16.12.2019. Wir empfehlen allen Reisenden, die eine Reise innerhalb der kommenden zwei Monaten planen, das Visum bis zum 12.12.2019 zu beantragen, um dieser Aufwendigen Prozedur zu entgehen. Sprechen Sie unser Team einfach darauf an!
Jeder Reisende, der ein Chinavisum beantragen möchte, muss ab dem 16.12.2019 vor der Beantragung persönlich bei der Visa-Außenstelle des chinesischen Konsulats den Fingerabdruck abgeben.
Es wird ebenfalls ein Foto von der Person vorort erfasst.
Dieser Fingerabdruck wird alle fünf Jahre nur einmal verlangt, solange man die weiteren Visa in diesem Zeitraum mit dem selben Reisepass beantragt, der bei der Fingerabdruckabgabe verwendet wurde. Bei einer Beantragung des Visums mit einem neuen Reisepass, muss der Reisende erneut für die Fingerabdruckerfassung pesönlich vorstellig werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei allen Schritten und begleiten Sie auch gerne persönlich zu Ihrem Termin. Die Abholung und Rücksendung Ihres Reisepasses nach der Visaausstellung kann ebenfalls durch Visabox durchgefürt werden.
So ersparen Sie sich eine weitere Anfahrt zur Visastelle.
Ab dem 01.05.2019 wird ausschliesslich das Neue Online-Antragsformular akzeptiert. Der Alte Antrag wurde ab diesem Zeitpunkt abgeschaft. Den Link zu dem Formular erhalten Sie direkt nach Ihrer Bestellung per E-mail.
Der Visum Antrag kann frühestens 50 Tage vor dem Reisdatum gestellt werden.
(Sie können Ihren Antrag aber vorher bei VISABOX einreichen, um sicherzugehen, dass der Antrag rechtzeitig bei der Botschaft eingeht)
Türkische Staatsbürger müssen Ihren Visumantrag persönlich bei der Botschaft stellen.
Bitte fügen Sie eine Kopie von allen Dokumenten (bis auf die Anträge) zusätzlich zu den Originalen Unterlage bei.
Personen, die mit einem Visum der Kategorien X, Z, und -1 nach China Reisen, müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei den Behörden für öffentliche Sicherheit beantragen bzw. die restlichen Formalitäten der Arbeitsgenehmigung erledigen.
Ohne diese Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder eine Ausübung einer Tätigkeit in China nicht gestattet.
Bei Nichtbeachtung der Hinweise können Verzögerungen und zusätzliche Kosten entstehen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4 Botschaftsarbeitstage.