Ab dem 8. Januar 2013 beginnt die Konsularabteilung der Botschaft bei der Visaerteilung die elektronischen Visumanträge zu bearbeiten. Die obengenannten Visumanträge werden von den Antragstellern in englischer oder russischer Sprache auf der Sonderwebseite der Konsularabteilung des Auswärtigen Amtes der Russischen Föderation http://visa.kdmid.ru ausgefüllt und ausgedruckt.
Vom 8.November 2012 bis zum 8.Januar 2013 werden sowohl die elektronischen Visumanträge, als auch die bisherigen Visumaträge akzeptiert. (Visumantrag zum Herunterladen und Ausdrucken. Visumantrag für Staatsbürger von den USA, Großbritannien, Kanada und Georgien) Laut dem Abkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa (im pdf-Format öffnen) werden ab dem 01.06.2007 Geschäftsvisa für Staatsangehörige der EU-Länder (mit Ausnahme von Irland und Großbritannien) auch aufgrund eines schriftlichen Ersuchens: - der gastgebenden juristischen Person, - des gastgebenden Unternehmens, - der gastgebenden Organisation, - von zentralstaatlichen oder örtlichen Behörden der Russischen Föderation, - Organisationskomitees von Handels- und Industrieausstellungen, - Konferenzen und Symposien, die in Russland stattfinden, erteilt.
Es gibt folgende Arten von Visa für Geschäftstreisen: - für eine Einreise (max. Aufenthaltsdauer 90 Tage); - für zwei Einreisen (max. Aufenthaltsdauer insgesamt 90 Tage); - für mehrere Einreisen (Gültigkeit von bis zu 5 Jahren mit einem geplanten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen).
An der russischen Grenze werden keine Visa ausgestellt. Die Visa für die Einreise/Transitreise in andere GUS-Staaten müssen bei den jeweiligen Konsulaten beantragt werden.
Für Bürger aus Drittländern ist grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten soll das Visum im Heimatland beantragt werden.
Wenn ein Kind ohne seine Eltern (mit Begleitperson) oder nur mit einem Elternteil nach Russland reist, dann muss eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden, dass das Kind mit der jeweiligen Person bzw. Elternteil Deutschland für einen bestimmten Zeitraum verlassen darf.
Es können keine zwei Visa in einem Pass gleichzeitig ausgestellt werden. Im Einzellfall kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen gefordert werden. Die Vorlage gefälschter Unterlagen führt zu einem möglicherweise unbefristeten Verbot der Einreise nach Russland. Die Konsularabteilung trägt keine Haftung für Kosten, die durch die Nichtausstellung eines Visums entstehen.
Überprüfen Sie die Visa sofort nach Erhalt und nicht erst vor dem Abflug (Geburtsdatum, Passnummer, Daten der Ein- und Ausreise), um möglicherweise aufgetretene Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu können. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Russland trotz gültigem Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben. Wichtige Mitteilungen der Botschaft: Sehr geehrte Damen und Herren, anbei dürfen wir Sie in Kenntnis setzen, dass das Beantragungsverfahren von russischen Visa für die Staatsangehörigen von Australien ab dem 15. Juni 2012 aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit folgenderweise verändert wird: Bei der Ausstellung eines geschäftlichen oder privaten Visums wird zusätzlich zu den bisher geforderten Unterlagen auch eine auf russisch geschriebene und detaillierte Biographie nachgefragt. Ehemals russische Staatsbürger müssen zwingend die Ausbürgerungsurkunde als Kopie beifügen. Andernfalls werden die Antragsunterlagen seitens des Konsulats nicht entgegen genommen.