Wichtige Mitteilung vom 11.03.2020:
Mit sofortiger Wirkung wurden alle Indien Visa, die für deutsche, spanische und französische Staatsbürger vor und am
11.03.2020 ausgestellt wurden, unabhängig ob es ein reguläres- oder elektronisches Visum war, durch das indische
Außenministerium für ungültig erklärt.
Wir bitten Sie unser Team bei weiteren Fragen zu kontaktieren.
Das E-Visa Verfahren für diese Nationalitäten wurde gestoppt. Ein reguläres Visum kann eventuell noch beantragt werden, allerdings ohne vorhersehbares egebnis, ob ein Visum noch erteilt werden kann.
Der Visumantrag kann seit dem 20.06.2011 nur noch im Onlineverfahren ausgefüllt werden. Jedes Visum ist ab dem Ausstellungsdatum gültig. Eine Vordatierung ist nicht möglich.
Anstragsteller, die einen anderen Pass als den deutschen besitzen, müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr in Deutschland haben, um ein Visum für Indien beantragen zu können – mit Ausnahme von Business- und Arbeitsvisa. Für ein Arbeitsvisum sollten nichtdeutsche Staatsbürger mit einer Aufenthaltserlaubnis von weniger als zwei Jahren in ihrem Heimatland ein Visum beantragen. In allen anderen Fällen muss die Genehmigung von den indischen Vertretungen in ihrem jeweiligen Land eingeholt werden. Hierfür müssen Visumantragsteller das Zusatzinformationsformular ausfüllen, das bei der Visa-Agentur, der Botschaft sowie dem Konsulat erhältlich ist.
Wichtig für die Einreise nach Indien: Satellitentelefondienste wie Thuraya und Irridium sind in Indien nicht gestattet. TCL (Tata Communications Limited) darf Inmarsat-Dienste in Indien nur dann erbringen, wenn das Department of Telecommunications (DOT) im Einzelfall eine uneingeschränkte Bescheinigung ausgestellt hat. Die unbefugte Nutzung von Satellitentelefondiensten wird gemäß Abschnitt 6 des indischen Funkgesetzes und Abschnitt 20 des indischen Fernschreibergesetzes verfolgt.