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Flagge Indien

Businessvisum Indien

1. Visumpreis ermitteln - Kostenlos und unverbindlich!

Visa Bestimmungen
Folgende Unterlagen benötigen wir für die Beantragung Ihres Businessvisums Indien

Reisepass (Muss im Original beiliegen)
  • mindestens 6 Monate gültig
  • mindestens zwei leere Seiten müssen im Pass vorhanden sein.
Passfoto
  • 2 x identische Passfotos
  • in Farbe
  • keine Scankopie
  • in der Größe 5 x 5cm (die Schultern müssen im Passbild zu sehen sein)
  • mit hellem Hintergrund
Visumantrag (wird nach Ihrer Bestellung bereitgestellt)
  • Der Antrag für das Business Visum Indien muss online ausgefüllt werden. Bitte als BEANTRAGUNGSORT das für Ihr Bundesland zuständige Konsulat angeben, da nur dort ein Visum für Sie beantragt werden kann.
  • vollständig ausgefüllt
  • Es müssen die Vor- und die Nachnamen der Eltern im Visumantrag angegeben werden
  • Danach muss der Antrag ausgedruckt und vom Antragsteller zweimal unterschrieben werden (einmal auf der 1. Seite unter dem Passbild und einmal auf der 2. Seite im unteren Bereich)
  • Der Visumantrag muss im Original vorliegen
Aufenthaltsgenehmigung bei nicht deutschen
  • Eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung bei Nationalitäten, die nicht aus der EU stammen
  • EU-Bürger müssen eine Kopie der Meldebescheinigung mitsenden
Zusatzantrag
  • Wird nur benötigt, wenn der vorherige Aufenthalt in Deutschland weniger als 2 Jahre beträgt.
Einladung
  • Ein Einladungsschreiben der indischen Firma mit Angabe des Zwecks und der Dauer der Reise in Kopie ist erforderlich
  • Eine Registrierungsbescheinigung (Certificate of Incorporation - Gewerbeanmeldung der indischen Firma)wird benötigt
Firmenschreiben / Entsendungsschreiben
  • ein Schreiben des Arbeitgebers über dem Zweck und die Dauer der Geschäftsreise mit Angabe der Aufenthaltsorte in Indien.
Sonstiges
  • Eine Kopie der ersten Seite des Reisepasses (die Seite mit dem Passfoto) muss beiliegen.

Allgemeine Informationen zur Einreise und/oder zum Businessvisum Indien

Wichtige Mitteilung vom 11.03.2020:

 

Mit sofortiger Wirkung wurden alle Indien Visa, die für deutsche, spanische und französische Staatsbürger vor und am

 

11.03.2020 ausgestellt wurden, unabhängig ob es ein reguläres- oder elektronisches Visum war, durch das indische

 

Außenministerium für ungültig erklärt.

 

Wir bitten Sie unser Team bei weiteren Fragen zu kontaktieren.

 

Das E-Visa Verfahren für diese Nationalitäten wurde gestoppt. Ein reguläres Visum kann eventuell noch beantragt werden, allerdings ohne vorhersehbares egebnis, ob ein Visum noch erteilt werden kann. 

 

Der Visumantrag kann seit dem 20.06.2011 nur noch im Onlineverfahren ausgefüllt werden. Jedes Visum ist ab dem Ausstellungsdatum gültig. Eine Vordatierung ist nicht möglich.

Anstragsteller, die einen anderen Pass als den deutschen besitzen, müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr in Deutschland haben, um ein Visum für Indien beantragen zu können – mit Ausnahme von Business- und Arbeitsvisa. Für ein Arbeitsvisum sollten nichtdeutsche Staatsbürger mit einer Aufenthaltserlaubnis von weniger als zwei Jahren in ihrem Heimatland ein Visum beantragen. In allen anderen Fällen muss die Genehmigung von den indischen Vertretungen in ihrem jeweiligen Land eingeholt werden. Hierfür müssen Visumantragsteller das Zusatzinformationsformular ausfüllen, das bei der Visa-Agentur, der Botschaft sowie dem Konsulat erhältlich ist.

Wichtig für die Einreise nach Indien: Satellitentelefondienste wie Thuraya und Irridium sind in Indien nicht gestattet. TCL (Tata Communications Limited) darf Inmarsat-Dienste in Indien nur dann erbringen, wenn das Department of Telecommunications (DOT) im Einzelfall eine uneingeschränkte Bescheinigung ausgestellt hat. Die unbefugte Nutzung von Satellitentelefondiensten wird gemäß Abschnitt 6 des indischen Funkgesetzes und Abschnitt 20 des indischen Fernschreibergesetzes verfolgt.

 

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